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Angaben gemäß § 5 TMG:
 
Andreas Kutter &
Nadine Mühlbach GbR

die reine form
Atelier für nützliche Kunst
Nadorster Straße 14
26123 Oldenburg 

http://www.die-reine-form.de
eMail:info@die-reine-form.de
Mobil: 0151 588 08 031 

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IBAN DE81290800100506387500
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gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 217970127
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Quellen: Disclaimer eRecht24, Facebook Disclaimer,
Google Analytics Datenschutzerklärung, Datenschutzerklärung Twitter

AGB Design (Stand Januar 2016)
 
Allgemeine Geschäfts- und
Vertragsbedingungen Grafikdesign (AGG)
Grafik-Designer Andreas Kutter (Designer)

Andreas Kutter 

die reine form
Atelier für nützliche Kunst
Nadorster Straße 14
26123 Oldenburg 

http://www.die-reine-form.de
eMail:info@die-reine-form.de
Mobil: 0151 588 08 031 

Commerzbank Bremen
BLZ 29080010
Konto: 0506387500
IBAN DE81290800100506387500
BIC DRESDEFF290

Steuernummer: 64 125 09880
Vertreten durch: Andreas Kutter

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
gemäß §27 a Umsatzsteuergesetz:

DE 217970127
 
Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle zwischen dem Designer und seinem Auftraggeber abgeschlossenen Verträge. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die der Designer nicht ausdrücklich anerkennt, werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn der Designer ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
 
(Präambel)

Der Designer ist freiberuflich schöpferisch tätig. Als Spezialist arbeitet er interdisziplinär mit allen beteiligten Projektmitgliedern an der Entwicklung von Produkten, Produktsystemen und Graphiken zusammen. Die Erreichung eines optimalen Arbeitsergebnisses ist nur auf der Grundlage vollen Vertrauens und enger Zusammenarbeit möglich.
 

Leistungen des Designers

Nach Art und Komplexität eines beauftragten Projektes bestehen die Leistungen aus Designberatung, Projektanalyse, Projektkonzeption, Entwurfsskizzen Designstudien, Entwürfen, Farbkonzeptionen, Designmodellen, Ansichts- und Detailzeichnungen, Reinzeichnungen, Stilvorlagen, Foto- und Design-Recherchen sowie beratender und vermittelnder Entwicklungs- und Produktionsbegleitung.
 

Leistungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber erteilt dem Designer alle zur Auftragserfüllung erforderlichen Informationen und Fotos und stellt gegebenenfalls Muster, Teile, Unterlagen, Zeichnungen sowie andere auftragsrelevante Medien kostenlos frei Büro auf sein Risiko und - soweit nicht anders vereinbart - ohne Sorgfalts-, Aufbewahrungs- und Rückgabeverpflichtung zur Verfügung. Soweit dies nicht möglich ist, werden Gegenstände, Auskünfte, Informationen und Unterlagen nach Absprache durch den Designer zu beschafft. Die Kosten dafür trägt der Auftraggeber.
 
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1. Urheberrecht und Nutzungsrechte
 
1.1. Jeder dem Designer erteilter Auftrag ist ein  Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungsrechten an ihrer Werkleistungen gerichtet ist.
 
1.2 Alle Entwürfe und Reinzeichnungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
 
1.3 Die Entwürfe und Reinzeichnungen dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Designers weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede vollständige oder teilweise Nachahmung ist unzulässig.
 
1.4 Bei Verstoß gegen Punkt 1.3 hat der Auftraggeber dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
 
1.5 Der Designer überträgt dem Auftraggeber die für den jeweiligen Verwendungszweck erforderlichen Nutzungsrechte. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Der Designer bleibt in jedem Fall, auch wenn er das ausschließliche Nutzungsrecht eingeräumt hat, berechtigt, seine Entwürfe und Vervielfältigungen davon im Rahmen der Eigenwerbung in allen Medien zu verwenden.
 
1.6 Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung zwischen Designer und Auftraggeber. Die Nutzungsrechte gehen auf den Auftraggeber erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
 
1.7 Der Designer ist bei einer Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung und/oder öffentlichen Wiedergabe der Entwürfe und Reinzeichnungen als Urheber zu nennen. Verletzt der Auftraggeber das Recht auf Namensnennung, ist er verpflichtet, dem Designer zusätzlich zu der für die Designleistung geschuldeten Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen. Davon unberührt bleibt das Recht des Designers, bei konkreter Schadensberechnung einen höheren Schaden geltend zu machen.
 
1.8 Will der Auftraggeber in Bezug auf die Entwürfe, Reinzeichnungen oder sonstigen Arbeiten des Designers formale Schutzrechte zur Eintragung in ein amtliches Register anmelden, bedarf er dazu der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers.
 
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2. Vergütung
 
2.1 Die Vergütungen sind Nettobeträge, zahlbar zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer und ohne Abzug.
 
2.2 Die Hälfte (50%) der Vergütungen sind bei Auftragsvergabe fällig. Der zweite Teil ist bei Abnahme der Druck- oder Onlinedaten, noch vor der Übergabe der Feindaten an den Kunden, fällig.
 
2.3 Jede erneute Nutzung der Entwürfe und Reinzeichnungen bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designers. Dasselbe gilt für Nutzungen, die über den ursprünglich vereinbarten oder vorgesehenen Umfang hinausgehen. Der Auftraggeber hat für jede erneute oder zusätzliche Nutzung, die ohne Zustimmung des Designers erfolgt, außer der für die betreffende Nutzung angemessenen Vergütung eine Vertragsstrafe in Höhe von 100 Prozent dieser Vergütung zu zahlen.
 
2.4. Entwürfe und Reinzeichnungen bilden zusammen mit der Einräumung von Nutzungsrechten eine einheitliche Leistung. Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage des Tarifvertrages für Designleistungen SDSt/AGD, sofern keine anderen Vereinbarungen getroffen wurden.
 
2.5. Die Anfertigung von Entwürfen und sämtliche sonstige Tätigkeiten, die der Designer für dem Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
 
2.6. Bei Zahlungsverzug kann der Designer Verzugszinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
 
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3 Fremdleistungen
 
3.1 Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.
 
3.2 Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Designers abgeschlossen werden, ist der Auftraggeber verpflichtet, den Designer im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung.
 
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4. Sonderleistungen, Neben- und Reisekosten
 
4.1. Sonderleistungen wie die Umarbeitung oder Änderung von Reinzeichnungen, Manuskriptstudium oder Drucküberwachung etc. werden nach dem Zeitaufwand entsprechend dem Tarifvertrag für Design-Leistungen SDSt/AGD gesondert berechnet.
 
4.2. Auslagen für technische Nebenkosten, insbesondere für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen, Reproduktionen, Fotosatz, Druck etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 
4.3. Reisekosten und Spesen für Reisen, die im Zusammenhang mit dem Auftrag zu unternehmen und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind vom Auftraggeber zu erstatten.
 

 
5 Eigentum, Rückgabepflicht
 
5.1 An Entwürfen und Reinzeichnungen werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen. Die Originale sind dem Designer spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
5.2 Bei Beschädigung oder Verlust der Entwürfe oder Reinzeichnungen hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen, die zur Wiederherstellung notwendig sind. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
 
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6 Herausgabe von Daten
 
6.1 Der Designer ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass der Designer ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung stellt, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.
 
6.2 Hat der Designer dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung des Designers verändert werden.
 
6.3 Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber.
 
6.4 Der Designer haftet nicht für Fehler an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen.
 

 
7. Korrektur, Produktionsüberwachung und Belegmuster
 
7.1. Vor Ausführung der Vervielfältigung sind dem Designer Korrekturmuster vorzulegen.
 
7.2. Die Produktionsüberwachung durch den Designer erfolgt nur aufgrund besonderer Vereinbarung. Bei Übernahme der Produktionsüberwachung ist der Designer berechtigt, nach eigenem Ermessen die notwendigen Entscheidungen zu treffen und entsprechende Anweisungen zu geben. Sie haftet für Fehler nur bei eigenem Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
 
7.3. Von allen vervielfältigten Arbeiten überlässt der Auftraggeber dem Designer 10 bis 20 einwandfreie ungefaltete Belege unentgeltlich. Der Designer ist berechtigt, diese Muster zum Zweck der Eigenwerbung zu verwenden.
 
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8. Haftung
 
8.1 Der Designer haftet nur für Schäden, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Davon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung einer Vertragspflicht, die für die Erreichung des Vertragszwecks von wesentlicher Bedeutung ist (Kardinalpflicht), sowie Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für die der Designer auch bei leichter Fahrlässigkeit haftet.
 
8.2 Ansprüche des Auftraggebers, die sich aus einer Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen ergeben, verjähren ein Jahr nach dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Davon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen, und Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch soweit sie auf einer leicht fahrlässigen Pflichtverletzung des Designers oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen; für diese Schadensersatzansprüche gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
 
8.3 Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers.
 
8.4 Mit der Abnahme des Werkes und/oder der Freigabe von Entwürfen und Reinzeichnungen übernimmt der Auftraggeber die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild mit der Folge, dass die Haftung des Designers insoweit entfällt.
 
8.5 Der Designer haftet nicht für die urheber-, geschmacksmuster- oder markenrechtliche Schutz- oder Eintragungsfähigkeit der Entwürfe und sonstigen Designarbeiten, die er dem Auftraggeber zur Nutzung überlässt. Geschmacksmuster-, Patent- oder Markenrecherchen hat der Auftraggeber selbst und auf eigene Rechnung durchzuführen.
 
8.6 In keinem Fall haftet der Designer für die rechtliche, insbesondere wettbewerbs- und markenrechtliche Zulässigkeit der vorgesehenen Nutzung. Allerdings ist er verpflichtet, den Auftraggeber auf eventuelle rechtliche Risiken hinzuweisen, sofern sie ihm bei der Durchführung des Auftrags bekannt werden.
 
8.7 Der Auftraggeber ist verpflichtet, die von dem Designer erbrachte Werkleistung nach deren Erhalt innerhalb einer angemessenen Frist zu untersuchen und eventuelle Mängel gegenüber dem Designer zu rügen. Die Rüge von offensichtlichen Mängeln muss schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Ablieferung des Werkes, die Rüge nicht offensichtlicher Mängel innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach dem Erkennen des Mangels erfolgen. Zur Wahrung der Rügefrist genügt die rechtzeitige Absendung der Rüge. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Werkleistung des Designers in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
 
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9. Gestaltungsfreiheit und Vorlagen
 
9.1 Im Rahmen des Auftrags besteht, soweit keine konkreten Vorgaben gemacht werden (z.B. Styleguide),für den Designer absolute Gestaltungsfreiheit. Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen.
 
9.2 Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann der Designer eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Das Recht des Designers, einen weitergehenden Schaden geltend zu machen, bleibt unberührt.
 
9.3 Der Auftraggeber versichert, dass er zur Verwendung aller dem Designer übergebenen Vorlagen berechtigt ist und dass diese Vorlagen von Rechten Dritter frei sind. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt oder sollten die Vorlagen nicht frei von Rechten Dritter sein, stellt der Auftraggeber den Designer im Innenverhältnis von allen Ersatzansprüchen Dritter frei.
 

10. Mitwirkungspflicht des Auftraggebers

10.1 Bei Projekten, die individuelle und kundenspezifische Elemente enthalten, hat der Auftraggeber eine Mitwirkungspflicht. Diese besteht insbesondere in der Anlieferung von geeigneten Informationen und Unterlagen in digitaler oder gedruckter Form.

10.2 Die Mitwirkungspflicht des Auftraggebers umfasst auch die termingerechte Bereitstellung der Informationen und Unterlagen. Verzögerungen bei Bereitstellung können zu Terminänderungen durch den Designer führen. So weit er bereits Leistungen erbracht hat, sind diese als Teilleistungen zur Berechnung anzunehmen.


10.3 Erbringt ein Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkungspflicht nicht, nicht rechtzeitig oder nicht im erforderlichen Umfang, so sind die hiermit daraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen. Werden bestimmte Daten, Unterlagen, Informationen oder Termine, die für die vereinbarte Leistung wichtig sind, nicht erbracht, vorenthalten oder nicht weitergegeben, so trägt der Auftraggeber die alleinige Verantwortung. Der Designer haftet für das schuldhafte Versäumnis des Auftraggebers nicht.


11. Zustandekommen des Vertrages

11.1 Das Vertragsverhältnis zwischen Designer und dem Kunden/Auftraggeber kommt durch Annahme/Erteilung eines Kundenauftrags (Angebot) seitens des Kunden (schriftlich per Post oder per E-Mail) und Annahme dessen durch den Designer zustande. Das Angebot/Der Auftrag des Kunden erfolgt auf schriftlichen Weg per Post oder auf elektronischem Weg per E-Mail. Die Annahme durch Andreas Kutter / Andreas Kutter design erfolgt in der Regel durch Übersendung einer Auftragsbestätigung auf elektronischem Weg an die vom Kunden benannte Email Adresse oder schriftlich per Post.


12. Verschwiegenheit

Der Designer und der Kunde sind wechselseitig dazu verpflichtet, alle aufgrund des Vertragsverhältnisses und seiner Durchführung bekannt werdenden Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse des anderen Teils zu wahren und die Einhaltung dieser Verpflichtung auch hinsichtlich der Mitarbeiter durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen und zu kontrollieren. Die Geheimhaltungsverpflichtung besteht über die Dauer des Vertrages hinaus.


13. Termine, Lieferzeiten

13.1.Termine und Lieferzeiten sind unverbindlich, solange sie durch den Designer nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt werden.

13.2.Ist die Nichteinhaltung eines verbindlich vereinbarten Termins oder einer verbindlich vereinbarten Lieferzeit auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, Feuer, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von dem Designer nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen, verlängert sich die Lieferfrist für die Dauer dieser Umstände. Das gilt auch, wenn er sich bei Eintritt des hindernden Umstands im Verzug befindet.

13.3.Dauert das Leistungshindernis mehr als zwei Monaten an, sind sowohl der Designer als auch der Kunde berechtigt, ohne weiteres vom Vertrag zurückzutreten. Darüber hinaus gehende Rechte des Kunden bleiben davon unberührt. Der Designer wird den Kunden von einem Leistungshindernis unverzüglich unterrichten und im Falle des Rücktritts bereits erbrachte Leistungen des Kunden unverzüglich zurückerstatten.

 
14. Schlussbestimmungen
 
14.1 Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, er seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt oder beide Vertragsparteien Kaufleute sind, wird der Wohnsitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart.
 
14.2 Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht.
 
14.3. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.


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